Zum „Königsmonogramm“ der Soester Runenfibel

Rolf Badenhausen
 
 
 

Ritter-Schaumburg hat anhand von P. E. Schramm richtigerweise darauf hingewiesen, dass Monogramm-Symbolik in Runendarstellungen germanischer Völker seit ca. Ende des 5. und definitiv ab dem 6. Jahrhundert in jedem Fall übersetzungsmethodisch mitberücksichtigt werden muss (vgl. Die Nibelungen zogen nordwärts, S. 209 ff.). Wenn er daraus folgert, dass die einzelnen Runen dieses Monogramms dabei zugleich die Herrschaftszeichen darstellen dürften, dann könnten wir unter Umständen davon ausgehen, dass jeder zeitgenössische Herrscher, der für sich die Machtzeichen der Königslanze bzw. des Königsstabes (T), der Fähnchenlanze (A), das Schwert (N und L m.E.) und das dynastische Erbrechtszeichen (O) in Form eines Pylos’ in Anspruch genommen hat, die typografische Erbmasse jener Soester Größe gleich synonymisch mitüberlieferte. Auffälligerweise hätte demnach unser Soester Großherrscher nicht zwei miteinander korrespondierende Schwerter verdient, sondern vielmehr gleich zwei Fähnchenlanzen – welch sanft typisierbarer Friedensstifter er doch gewesen sein muss!

So einfach liest sich das Soester „Königsmonogramm“?

Nun schreibt Ritter-Schaumburg in vorzitierter Quelle, dass er mit Hilfe guter Linsen die Runenfibel einen ganzen Tag lang studieren durfte. (Als der Verfasser im Juni 2003 lediglich die Rückseite der Fibel mit höchstleistungsfähiger Kameraausstattung fotografieren wollte, wurde trotz seines Hinweises auf objektivitätsorientierte publizistische Ausrichtung selbst ein kurzzeitiges Öffnen der Fibel-Vitrine von der Museumsleitung bzw. ihrer freundlichen Repräsentantin kategorisch abgelehnt.) Später dennoch vorübergehend in seine Hände gelangte Bildreproduktionen der Fibel lassen aufgrund ihrer Qualität allerdings kaum einen Zweifel daran, dass mit der bislang manifestierten Lesung des „Königsmonogramms“ etwas nicht stimmt: Hier geht es um den nach diesen Aufnahmen noch störender auffallenden „Knacks“ im dritten namentlichen Runenzeichen. 

Seine Linienumbrüche wird man angemessen kritisch zu bewerten haben, wenn man berechtigterweise nicht ausschließlich an unifizierend verklärende Symbolinterpretation glauben will. Die erste A-Rune in der Halbdrei-Position (s.u.) zeigt, wie der Graveur (der wegen Kostberas Fähigkeiten jedoch nicht Wingi – „Gudrune's“ Runenfälscher – genannt werden sollte ;-) diesen Vokal als solitäres Runenzeichen umzusetzen pflegt, nämlich ohne einen Appendix noch oberhalb des gemeinsamen Berührungspunktes von der Stammlinie mit der oberen „a“-typischen Nebenlinie! Schon wegen des wesentlich komplexeren „Königinnen-Runenzugs“ dürften wir es hier wohl kaum mit der Arbeit eines Stümpers als vielmehr dem Werk eines bemerkenswert begabten Runenkünstlers zu tun haben. Wiederholt geäußerte Vorbehalte gegen die von ihm hergestellten Runenzüge RADA:DAÞA („Rat und Tat“) auf der anderen Seite des von ihm höchstwahrscheinlich mittradierten Schlüssels – den sein Schöpfer übrigens in schier atemberaubender Präzision umzusetzen vermochte – müssten hierzu sicher zurecht geteilt werden. Stimmen, die ihn an der in Rede befindlichen Stelle des „Königsmonogramms“ schlichtweg einen Verritzer zu nennen belieben, würde man dagegen eher auf das Feld unglaubwürdigerer Spekulation verweisen. Mehr Anspruch auf Wahrscheinlichkeit haben stattdessen Forderungen, die einerseits – so nach dem sog. „Königinnen-Runenzug“ – auf eine subtilere Umsetzung fokussieren wie andererseits für Künstler und König das Lächerlichmachen durch Herrscherinsignien aus zwei Fähnchenlanzen gegenüber nur einem Schwertsymbol ausschließen wollen. 

Bei der Sichtung von Schrifttum über die Entschlüsselung der Soester Runenfibel stolperte der Verfasser über Ernst F. Jungs Publikation Der Nibelungen Zug durchs Bergische Land. Dort heißt es wörtlich bzw. sätzlich (S. 72), dass wir dieses „Königsmonogramm“ zu verstehen haben Als den Namen des Hunenkönigs  A t l a. Mit diesem recht einfachen zweisilbigen Synonym bezieht sich Jung immerhin auf eine wesentlich glaubwürdigere zeitgenössische Lautfolge als etwa für die eines Atano oder Atalo, wobei jener letzte Vokal für seinen Namen nach Kenntnisstand des Verfassers ohnehin an keiner Stelle in den nordischen Handschriften gepflegt wird. Das „Pseudo-a“ knickt nach eingehenden Bildauswertungen des Verfassers an der hier durch einen Pfeil markierten Trennungslinie ab, sodass von einer bogenförmigen Stammlinie im fraglichen Bereich kaum mehr die Rede sein kann. Der Versatz der beiden Kurzritzungen oberhalb und unterhalb dieser Grenze lässt Deutungen in Verbindung mit einer n-Rune ausscheiden. Aus den vergrößerbaren Strichbildveröffentlichungen von Ritter-Schaumburg geht dies ansatzweise hervor. Die Kurzritzung gleich unterhalb der pfeilmarkierten Trennlinie mag zunächst noch unklar erscheinen für Ernst F. Jungs Atla. Sieht man jedoch an und in dieser Ritzung die vom Künstler mitindizierte Runenzeichentrennung sowie die mitgelieferte Vermittlung eines i für die äußere Rune, so war er aufgrund der bislang von den meisten Runenexperten übersehenen Abknickung der somit nicht mehr solitären a-Rune (!) evidenterweise gut beraten, diese Stelle noch entsprechend auszuweisen. Diese Folgerung entspricht wiederum der vom Künstler subtil-methodisch bevorzugten Zeichenassemblierung gemäß seinem sog. „Königinnen-Runenzug“. 

Quelle: H. Ritter-Schaumburg (Zeichennomenklatur vom Verfasser).

Das „Königsmonogramm“ liest sich in der Auslegung nach Ernst F. Jungs Satzzitat „Atl(l)a“ oder „Atli“ entsprechend dem Königsnamen nach den Eddaliedern. Das Erbrechtszeichen der auf diese Weise interpretierfähigen Ausgestaltung ist somit nun sinnvollerweise umgeben von einem Schwertsymbol und dem einer Fähnchenlanze. Sie repräsentiert zugleich das erste Zeichen des Herrschernamens. 

Es wird sich zu gegebener Zeit zeigen, ob dieser aus Ernst F. Jungs Veröffentlichung rezipierte „Runen-Impuls “ mit den Ergebnissen einer anderenorts erwähnten Runenstudie vereinbar und ggf. entsprechend zu revidieren ist. Auch die Kombination der initialen typografischen Übereinstimmungen des Herrscherpaares ATA... und GUD ... lässt den Historiker Jung von unzweifelhafter archäologischer Beweiskraft sprechen, auch wenn zeitgenössische Diminutivformen sowie dialektische Derivationen von Ata [= (Landes-)Vater] aus den nordischen Handschriften über Dietrich von Bern nicht unbedingt silbenauthentisch zu entnehmen sein dürften.