Wie er in seinem 1999 posthum
erschienenen Buch Der Schmied Weland
darauf hinweist, ging bereits der Literaturwissenschaftler Oskar
Klockhoff in seiner Veröffentlichung STUDIER ÖFVER
ÞIÐREKS
SAGA AF BERN (Upsala 1880) von einer untergeordneten
Validität der
ältesten verfügbaren Handschrift der Thidrekssaga
gegenüber der altschwedischen „Dietrich-Chronik“ aus. Zu ihrer
deutschen
Übersetzung Die Didriks-Chronik oder die Svava (1989)
bemüht
sich Ritter-Schaumburg um eine Gegenargumentation zu den
fachwissenschaftlich vertretenden Auffassungen
einer abschriftlichen Abhängigkeit der altschwedischen
Dietrich-Chronik
von den altnorwegischen und altisländischen Handschriften,
darunter die als „Membrane“
bezeichnete älteste
Festlandhandschrift.
Einen offenbar missverständlichen Darstellungsstil
gegenüber der
altschwedischen Fassung findet er zum Beispiel in der Rede von Walter
an Hildegund.
Mb 242 schreibt:
„Komme du morgen, wenn die Sonne aufgeht, zu dem
äußersten
Burgtor und nimm mit dir so viel Gold, wie du nur irgend tragen kannst
in deinen beiden Händen, indem du alle Schatzkammern weißt
von
Erka-Königin, deiner Verwandten!“
Demnach, so möchte man annehmen, wollte Walter
seine
Geliebte
Hildegund zu einem Diebstahl an ihrer Tante aufgefordert haben. Dagegen
vermittelt Sv zur Eigentumsorientierung jedoch diese mit nachgestelltem
Possessivadjektiv durchaus abweichend auffassbare Aussage von Walter:
„Komm morgen, wenn es tagt, außen zur
heimlichen
Pforte und
nimm mit dir Gold und Silber und d e i n e
Kleider!“
In seinem Katalog der „Änderungsbestrebungen der
Membrane“ erkennt
Ritter-Schaumburg einen derartige Verdrehungen heraufbeschwörenden
Erklärungs- und Verdeutlichungswillen der somit subjektivierenden
Membrane
und nennt als weiteres Beispiel von mehreren die angebliche Eigenschaft
eines Messers
an König Nidungs Tafel, dessen Heft – sobald Unreines oder Gift im
Essen war –
gesungen habe. Dies wiederum als Exempel für die
grundsätzliche
Veranlagung des
Membrane-Schreibers, den Bericht zu Lasten einer vortradierten
Authentizität
generell farbiger ausmalen zu wollen.
Ritter-Schaumburg folgert anhand eines weiteren
Vergleichmusters:
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»Das Bestreben nach Ausmalung verführt den
Gestalter der Mb gelegentlich dazu, ganze Nebenerzählungen in den
Text
einzufügen.
Als das Werkzeug und Eigentum Welands entwendet worden ist, heißt
es in Sv nur: |
„Der König ließ nachprüfen
in seinem
ganzen Land und fand keinen, der es gemacht hatte.“ |
Es genügte in jener Zeit und in jenem Land offenbar,
daß der König fragte, und er konnte sich dann auf die
Aussagen seiner
Edelleute verlassen. Mb erfindet aber zur Kenntlichmachung des
Entwenders
die Einberufung des Gesamt-Things. Es heißt da Mb 65: |
„Da läßt der
König ein
Thing anberaumen
und gebietet, daß dahin kommen solle jedermann aus seinem Reiche
und
seine Befehle
vernehmen. Und dieses Gebot kommt in jedermanns Hof in Jütland,
und
alle däucht diese Aufforderung zum Thing wunderlich, und keiner
weiß,
worum es geht. Nun war das Thing beisammen, da geht Weland vor jeden
Mann,
der auf dem Thing war, und gibt acht, ob er den Mann erkenne, der ihm
sein
Werkzeug und Gold samt anderen Kostbarkeiten genommen hat.“
Von all dem steht in Sv
nicht ein Wort. Man muß sich die Unsinnigkeit
der Mb-Schilderung einmal klarmachen: Alle adligen Ritter des Landes
hätten
sich in Reihen aufstellen müssen, damit der fremde Knappe sich vor
jeden hinstellen konnte und prüfen, ob er den Dieb erkennte, und
dieser
wäre also vor der gesamten Ritterschaft des Landes entehrt worden,
falls er nicht gleich sein Schwert gezogen und den Ankläger
mundtot
gemacht hätte. Dieser Vorgang ist in einer adligen Gesellschaft
undenkbar.
Außerdem ist der große Unterschied zwischen beiden
Fassungen,
daß der König sich in Sv auf das Wort seiner Ritter
verlassen
kann, in Mb nicht. Auch danach bringt Mb noch eine lange
Ausschmückung,
die in Sv keinen Gegenpart hat. Da sagt der König zu Weland:
„Weit weniger hast du
Verstand, als ich dachte. Und das verdientest
du, daß eine schwere Fessel an deinen Füßen läge.
Du hast meiner übel gespottet! Ich berief ein Thing um
deinetwillen,
und ist nun hierher gekommen jeder Mann, der in meinem Reiche ist, und
hierher
gekommen muß auch der sein, der dein Werkzeug genommen hat und
dein anderes Gut. Doch du erkennst ihn gar nicht, und du bist ein Tor!“
Dies ist ein rein
erdichteter Einschub, der das Verhältnis zwischen
dem König und Weland ganz schief darstellt. Hier denkt der
Mb-Schreiber
wohl an die spätere Szene, wo der König Weland lähmen
läßt. Sv hat von diesem Einschub keine Zeile. Sv
übernimmt also nicht
und übersetzt nicht den Text von Mb. Diese Unterschiede, die nicht
heruntergespielt
werden dürfen, zeigen, daß Sv eine völlig
selbständige
Überlieferung hat, die von Mb unabhängig ist. Eine
Abhängigkeit
kann nur umgekehrt vorhanden sein, indem Mb eine Vorstufe von Sv
benutzt
hat. Dadurch ließen sich Gemeinsamkeiten beider Handschriften
einfach
und ohne Widerspruch erklären.«
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Wie Ritter-Schaumburg aus der Membrane
hervorhebt, will sie
das Geschehen nach dem Gesichtspunkt, Bewegungsgrund bzw. der mentalen
Position der
handelnden Person breiter ausmalen. Dem Schreiber dieser Handschrift
genügt etwa nicht die einfache Mitteilung nach Sv 63, wo es
heißt: „Der
König ging
aus der Stube ...“, sondern er schreibt (Mb 65): „ Nun will der
König
hinausgehen ....“; oder Sv 18: „Sobald das Kind geboren war, verschwand
die Mutter ...“, dagegen hier Mb 23: „Und nun will sie dort
nicht
länger bleiben ...“ Weitere Beispiele sind leicht greifbar: Wenn
die
altschwedische Dietrich-Chronik berichtet: „Als Weland 9 Jahre alt war,
brachte ihn sein Vater zu einem Schmied ...“, dann lautet bereits hier
die
weiter ausfüllende Membrane: „Wade will,
dass er eine Kunst erlerne. Gehört hat er von einem Schmied
...“
Ritter-Schaumburg unterstreicht, dass damit »...
die
Membrane, statt
einfach zu erzählen, den Ausgangspunkt in die Seele der handelnden
Personen setzt, deren Gedanken, Gefühle und Absichten diese
Handschriften
doch nur vermuten können.« und folgert: »Das ist
Romanstil ...«
Eine weitere Vorliebe der Membrane ist ihre
offensichtliche Zahlenpräferenz,
die Ritter-Schaumburg mit diesen Beispielen aus dem Weland-Bericht
verdeutlicht:
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»Weland
ist 3 Jahre bei Mime und war nun 12 Winter
alt. Weland zieht in 3 Tagen zur Weser; er betreut 3 Vorschneidemesser
des Königs; er schlägt einen Nagel mit 3 Kanten. Beim Austrag
der Wette mit Amilias sagt Mb 67: „Als 3 Wochen vergangen waren ...“.
Und nach Mb 79 ziehen Weland und seine Ehefrau „und ihr 3jähriger
Sohn Vidga“ heim nach Seeland. An allen diesen Steilen macht Sv keine
genauen
Angaben. Mb scheint eine Vorliebe für die 3 zu haben, aber auch
für
die 12 und die 7. In der Walter-Erzählung heißt es in Mb
241:
„Damals war Walter 12 Winter, er blieb dort 7 Winter“, und Hildegund,
als
sie nach Soest kam, war „7 Winter alt“. In Sv sind diese Zahlen nicht
genannt.«
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Die Membrane besitzt überdies, so
stellt
Ritter-Schaumburg weiter fest, eine übertriebene Neigung
zu rechtlichen Regelungen, wie eine solche schon unmittelbar aus der
Folgeerzählung über den Diebstahl von Welands Eigentum zu
folgern ist.
Ritter-Schaumburg berücksichtigt für seine
Prioritätsfindung
jedoch auch die nach zeitgenössischen Maßstäben zu
Recht
annehmbare Unwahrscheinlichkeit, dass aus der umfänglich deutlich
romanhaften
Ausgestaltung der altnorwegischen und altisländischen
Handschriften wohl kaum eine
literarische Ausnüchterung in Form der beiden altschwedischen
Fassungen
hergestellt worden sein kann. Er schlussfolgert: »Es
führt kein Weg darum herum, die Fassung der Sv (Sv*) als die
ursprünglichere
Fassung anzusehen und von ihr auszugehen, um in der Ths-Forschung
vorwärts
zu kommen.« (Der Schmied Weland, S. 123.)
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