Rolf Badenhausen

Eine Anmerkung von Heinz Ritter-Schaumburg zur unterschiedlichen
Berichtstilistik der altskandinavischen Handschriften über
Þiðrek - Didrik – Dietrich von Bern


 
Wie er in seinem 1999 posthum erschienenen Buch Der Schmied Weland darauf hinweist, ging bereits der Literaturwissenschaftler Oskar Klockhoff in seiner Veröffentlichung STUDIER ÖFVER ÞIÐREKS SAGA AF BERN (Upsala 1880) von einer untergeordneten Validität der ältesten verfügbaren Handschrift der Thidrekssaga gegenüber der altschwedischen „Dietrich-Chronik“ aus. Zu ihrer deutschen Übersetzung Die Didriks-Chronik oder die Svava (1989) bemüht sich Ritter-Schaumburg um eine Gegenargumentation zu den fachwissenschaftlich vertretenden Auffassungen einer abschriftlichen Abhängigkeit der altschwedischen Dietrich-Chronik von den altnorwegischen und altisländischen Handschriften, darunter die als „Membrane“ bezeichnete älteste Festlandhandschrift. 

Einen offenbar missverständlichen Darstellungsstil gegenüber der altschwedischen Fassung findet er zum Beispiel in der Rede von Walter an Hildegund. Mb 242 schreibt:

„Komme du morgen, wenn die Sonne aufgeht, zu dem äußersten Burgtor und nimm mit dir so viel Gold, wie du nur irgend tragen kannst in deinen beiden Händen, indem du alle Schatzkammern weißt von Erka-Königin, deiner Verwandten!“

Demnach, so möchte man annehmen, wollte Walter seine Geliebte Hildegund zu einem Diebstahl an ihrer Tante aufgefordert haben. Dagegen vermittelt Sv zur Eigentumsorientierung jedoch diese mit nachgestelltem Possessivadjektiv durchaus abweichend auffassbare Aussage von Walter:

„Komm morgen, wenn es tagt, außen zur heimlichen Pforte und nimm mit dir Gold und Silber und  d e i n e  Kleider!“

In seinem Katalog der „Änderungsbestrebungen der Membrane“ erkennt Ritter-Schaumburg einen derartige Verdrehungen heraufbeschwörenden Erklärungs- und Verdeutlichungswillen der somit subjektivierenden Membrane und nennt als weiteres Beispiel von mehreren die angebliche Eigenschaft eines Messers an König Nidungs Tafel, dessen Heft – sobald Unreines oder Gift im Essen war – gesungen habe. Dies wiederum als Exempel für die grundsätzliche Veranlagung des Membrane-Schreibers, den Bericht zu Lasten einer vortradierten Authentizität generell farbiger ausmalen zu wollen.

Ritter-Schaumburg folgert anhand eines weiteren Vergleichmusters:


»Das Bestreben nach Ausmalung verführt den Gestalter der Mb gelegentlich dazu, ganze Nebenerzählungen in den Text einzufügen. Als das Werkzeug und Eigentum Welands entwendet worden ist, heißt es in Sv nur:

„Der König ließ nachprüfen in seinem ganzen Land und fand keinen, der es gemacht hatte.“

Es genügte in jener Zeit und in jenem Land offenbar, daß der König fragte, und er konnte sich dann auf die Aussagen seiner Edelleute verlassen. Mb erfindet aber zur Kenntlichmachung des Entwenders die Einberufung des Gesamt-Things. Es heißt da Mb 65: 

„Da läßt der König ein Thing anberaumen und gebietet, daß dahin kommen solle jedermann aus seinem Reiche und seine Befehle vernehmen. Und dieses Gebot kommt in jedermanns Hof in Jütland, und alle däucht diese Aufforderung zum Thing wunderlich, und keiner weiß, worum es geht. Nun war das Thing beisammen, da geht Weland vor jeden Mann, der auf dem Thing war, und gibt acht, ob er den Mann erkenne, der ihm sein Werkzeug und Gold samt anderen Kostbarkeiten genommen hat.“ 

Von all dem steht in Sv nicht ein Wort. Man muß sich die Unsinnigkeit der Mb-Schilderung einmal klarmachen: Alle adligen Ritter des Landes hätten sich in Reihen aufstellen müssen, damit der fremde Knappe sich vor jeden hinstellen konnte und prüfen, ob er den Dieb erkennte, und dieser wäre also vor der gesamten Ritterschaft des Landes entehrt worden, falls er nicht gleich sein Schwert gezogen und den Ankläger mundtot gemacht hätte. Dieser Vorgang ist in einer adligen Gesellschaft undenkbar. Außerdem ist der große Unterschied zwischen beiden Fassungen, daß der König sich in Sv auf das Wort seiner Ritter verlassen kann, in Mb nicht. Auch danach bringt Mb noch eine lange Ausschmückung, die in Sv keinen Gegenpart hat. Da sagt der König zu Weland:

„Weit weniger hast du Verstand, als ich dachte. Und das verdientest du, daß eine schwere Fessel an deinen Füßen läge. Du hast meiner übel gespottet! Ich berief ein Thing um deinetwillen, und ist nun hierher gekommen jeder Mann, der in meinem Reiche ist, und hierher gekommen muß auch der sein, der dein Werkzeug genommen hat und dein anderes Gut. Doch du erkennst ihn gar nicht, und du bist ein Tor!“

Dies ist ein rein erdichteter Einschub, der das Verhältnis zwischen dem König und Weland ganz schief darstellt. Hier denkt der Mb-Schreiber wohl an die spätere Szene, wo der König Weland lähmen läßt. Sv hat von diesem Einschub keine Zeile. Sv übernimmt also nicht und übersetzt nicht den Text von Mb. Diese Unterschiede, die nicht heruntergespielt werden dürfen, zeigen, daß Sv eine völlig selbständige Überlieferung hat, die von Mb unabhängig ist. Eine Abhängigkeit kann nur umgekehrt vorhanden sein, indem Mb eine Vorstufe von Sv benutzt hat. Dadurch ließen sich Gemeinsamkeiten beider Handschriften einfach und ohne Widerspruch erklären.«

Wie Ritter-Schaumburg aus der Membrane hervorhebt, will sie das Geschehen nach dem Gesichtspunkt, Bewegungsgrund bzw. der mentalen Position der handelnden Person breiter ausmalen. Dem Schreiber dieser Handschrift genügt etwa nicht die einfache Mitteilung nach Sv 63, wo es heißt: „Der König ging aus der Stube ...“, sondern er schreibt (Mb 65): „Nun will der König hinausgehen ....“; oder Sv 18: „Sobald das Kind geboren war, verschwand die Mutter ...“, dagegen hier Mb 23: „Und nun will sie dort nicht länger bleiben ...“ Weitere Beispiele sind leicht greifbar: Wenn die altschwedische Dietrich-Chronik berichtet: „Als Weland 9 Jahre alt war, brachte ihn sein Vater zu einem Schmied ...“, dann lautet bereits hier die weiter ausfüllende Membrane: „Wade will, dass er eine Kunst erlerne. Gehört hat er von einem Schmied ...“ 

Ritter-Schaumburg unterstreicht, dass damit »... die Membrane, statt einfach zu erzählen, den Ausgangspunkt in die Seele der handelnden Personen setzt, deren Gedanken, Gefühle und Absichten diese Handschriften doch nur vermuten können.« und folgert: »Das ist Romanstil ...«

Eine weitere Vorliebe der Membrane ist ihre offensichtliche Zahlenpräferenz, die Ritter-Schaumburg mit diesen Beispielen aus dem Weland-Bericht verdeutlicht:



»Weland ist 3 Jahre bei Mime und war nun 12 Winter alt. Weland zieht in 3 Tagen zur Weser; er betreut 3 Vorschneidemesser des Königs; er schlägt einen Nagel mit 3 Kanten. Beim Austrag der Wette mit Amilias sagt Mb 67: „Als 3 Wochen vergangen waren ...“. Und nach Mb 79 ziehen Weland und seine Ehefrau „und ihr 3jähriger Sohn Vidga“ heim nach Seeland. An allen diesen Steilen macht Sv keine genauen Angaben. Mb scheint eine Vorliebe für die 3 zu haben, aber auch für die 12 und die 7. In der Walter-Erzählung heißt es in Mb 241: „Damals war Walter 12 Winter, er blieb dort 7 Winter“, und Hildegund, als sie nach Soest kam, war „7 Winter alt“. In Sv sind diese Zahlen nicht genannt.«

Die Membrane besitzt überdies, so stellt Ritter-Schaumburg weiter fest, eine übertriebene Neigung zu rechtlichen Regelungen, wie eine solche schon unmittelbar aus der Folgeerzählung über den Diebstahl von Welands Eigentum zu folgern ist.

Ritter-Schaumburg berücksichtigt für seine Prioritätsfindung jedoch auch die nach zeitgenössischen Maßstäben zu Recht annehmbare Unwahrscheinlichkeit, dass aus der umfänglich deutlich romanhaften Ausgestaltung der altnorwegischen und altisländischen Handschriften wohl kaum eine literarische Ausnüchterung in Form der beiden altschwedischen Fassungen hergestellt worden sein kann. Er schlussfolgert: »Es führt kein Weg darum herum, die Fassung der Sv (Sv*) als die ursprünglichere Fassung anzusehen und von ihr auszugehen, um in der Ths-Forschung vorwärts zu kommen.« (Der Schmied Weland, S. 123.)